Es muss sich eindeutig der Energieverbrauch pro Quadratmeter Nutzfläche und pro Jahr ablesen lassen. Wenn ein Gutachten beigefügt ist, erhält man zusätzlich Informationen zu Sanierungsmaßnahmen und eine Werteinschätzung.
Und noch eine Ausnahmeregelung tritt in Kraft: Wer als Eigentümer weniger als 5 Wohnungen besitzt, deren Bauantrag vor 1977 gestellt wurde, kann sich bis zum 1. Oktober 2008 für den preiswerteren Verbrauchsausweis entscheiden. Der Verbrauchsausweis ist eine Art abgespeckter Energieausweis und basiert nur auf den bisherigen Energieverbrauch des Gebäudes.
Übergangsweise soll es bis zum 31. Dezember 2007 möglich sein, in allen Fällen den Energieausweis wahlweise auf Bedarfs- oder Verbrauchsgrundlage ausstellen zu lassen. Fragen Sie am Besten einen Energieberater in Ihrer Nähe!
Wer berechtigt ist, Energieausweise auszustellen, wird in § 21 des Entwurfs zur EnEV 2007 geregelt. Im Gutachterverzeichnis Gutachterboerse.de sind Firmen, die zur Erstellung eines Energieausweises berechtigt sind, mit einem E gekennzeichnet* *nur in Verbindung mit einem Firmenprofil, die Angaben wurden nicht redaktionell überprüft!
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